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AGB
- Allgemeines
- Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen und gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Käufern. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir trotz entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Frühere Liefer- und Geschäftsbedingungen werden durch diese Bedingungen ersetzt, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.
- Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern; im zweiten Fall jedoch nur dann und soweit, als das Konsumentenschutzgesetz keine zwingenden anderen Bestimmungen zugunsten des Verbrauchers vorsieht. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
- Diese AGB werden vom Käufer durch die Erteilung des Auftrages (Bestellung) als verbindlich anerkannt und gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung als ausschließliche Vertragsgrundlage für sämtliche Geschäftsabschlüsse zwischen dem Auftragnehmer und jeweiligen Käufer, unabhängig davon, ob der Auftrag mündlich oder schriftlich erteilt wurde.
- Angebote & Kostenvoranschläge
- Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Zur Annahme der Bestellungen haben wir ab Eingang der Bestellung zwei Wochen Zeit. Schweigen auf Angebote des Käufers stellt keine Annahme dar.
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An die in Angebotenen enthaltenen Konditionen und Preise sind wir, soweit nicht anders vereinbart, 20 Tage Ausstellungsdatum gebunden.
- Der Liefervertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wurde eine solche nicht erteilt, gilt unsere Lieferausführung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.
- Die in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder Voranschlägen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen etc. sowie die sich daraus ergebenden Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gleiches gilt für Gebrauchs-, Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben. Handelsübliche Toleranzen bleiben uns im Rahmen des für den Käufer Zumutbaren vorbehalten.
- Gefahrenübergang, Reklamation
- Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem unserer Lieferanten eintreten.
- Bei verzögertem Abgang aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
- Reklamationen wegen angeblich nicht vollständig erfolgter Lieferung sind sofort, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Lieferscheines zu erheben.
- Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung etc. entstehen können, haften wir nur, wenn eine ausdrücklich diesbezügliche Vereinbarung nicht beachtet wurde.
- Die in Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und dgl. enthaltenen Angaben Konstruktionsabänderungen bleiben vorbehalten.
- Für verlorengegangene oder beschädigte Güter sind Schadenersatzansprüche grundsätzlich sofort vom Empfänger der Ware beim zuständigen Empfangsbahnhof bzw. Spediteur zu stellen.
- Ware, die beschädigt ankommt, ist uns nach Tatbestandsaufnahme durch den Frachtführer, der Ihnen die Ware zugestellt hat, zur Reparatur einzusenden. Die Einsendung muss frachtfrei erfolgen. Der Besteller erhält nach Reparatur die anfallenden Kosten berechnet und leitet dann seine Ansprüche zuzüglich der ihm entstandenen Frachtkosten an den Frächter weiter.
- Bei verlorengegangenen Gütern ersieht der Besteller aus unserer Rechnung den Warenwert und kann damit bei der Tatbestandsaufnahme seine Ansprüche beim Frachtführer, sei es ein Spediteur, die Post, die Bahn o. ä. sofort geltend machen.
- Preise
- Die Preise gelten ab Lager und entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Bei Veränderungen von Kostenfaktoren, wie Material- oder Lohnkosten, die nach Vertragsschluss eintreten, behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten ab Eingang der Bestellung die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen anzupassen. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung bzw. Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt.
- Erhöht sich durch die Änderung der Preis um mehr als 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern nicht gesondert vereinbart und explizit in der Auftragsbestätigung ausgewiesen, erfolgt die Abholung an unserer Geschäftsadresse.
- Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Kostenerhöhungen zufolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung des Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend. Liegen zwischen Vertragsabschluss und von uns zu erbringender Lieferung nicht mehr als zwei Monate, tritt eine Preiserhöhung nur dann ein, wenn im Einzelfall eine dahingehende Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Falls nicht anders angegeben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 5 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.
- Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
- Zahlungen an Personen ohne schriftliche Inkassovollmacht haben uns gegenüber keine befreiende Wirkung.
- Eigentumsvorbehalt
- Der Liefergegenstand bleibt so lange unser Eigentum, bis der Empfänger alle unsere Ansprüche, auch aus späteren Rechnungen, inkl. aller Nebenforderungen, bezahlt hat.
- Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Die Weiterveräußerung ist umgehend zu melden, der Erlös getrennt zu verwahren.
- Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
- Zahlung
- Mit dem Abschluss des Kaufvertrages wird die elektronische Rechnungslegung zumindest in Form einer unsignierten PDF-Datei mittels E-Mail akzeptiert. Auf Wunsch können auch alternative Versandarten angeboten werden (Post, etc.).
- Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Fakturenerhalt fällig. Im Ausland erfolgt die Zahlung per Vorauskasse oder Nachnahme.
- Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 13. % p.A. zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu fordern, wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
- Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.
- Nichtvereinbarte Abzüge bei Zahlungen werden keinesfalls anerkannt.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
- Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
- Gewährleistung
- Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Gewährleitung im gesetzlichen Ausmaß.
- Die Vorgaben des Herstellers laut Bedienungs- und Wartungsanleitung sind uneingeschränkt einzuhalten.
- Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Fehler aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung der Ware auftreten. In jedem Fall verliert der Vertragspartner jegliche Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen bzw. Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen.
- Wir können die angezeigten Mängel, für die Gewährleistung besteht, nach unserer Wahl
- an Ort und Stelle nachbessern,
- die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung oder Umtausch zurücksenden lassen,
- die mangelhafte Ware ersetzen oder
- Ihnen die mangelhaften Teile ersetzen.
- Im Falle einer Rücksendung im Zuge der Gewährleistung muss das jeweilige Gerät vom Kunden transportgerecht verpackt werden. Bei Speditionssendungen ist die Ware auf einer Palette entsprechend zu sichern und zur Abholung bereit zu stellen.
- Zur Vornahme aller notwendigen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer uns nach Verständigung mit uns die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Bis zum Abschluss unserer Überprüfung der fehlerhaften Ware, ist es dem Käufer untersagt über die beanstandete Ware zu verfügen. Wünscht der Käufer die für uns mit zusätzlichen Kosten verbundene Eilentsendung eines Technikers oder die Durchführung von Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, hat er die dadurch anfallenden Mehrkosten (z.B. Überstundenzuschläge, längere Anfahrtswege etc.) zu tragen.
- Instandsetzungsrechnungen anderer Firmen werden von uns keinesfalls anerkannt.
- Ansprüche auf Wandlung, Preisminderung oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden wie Ausfalls- oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
- Im Zuge der Mängelbehebung ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Weiter sind Mängel durch unsachgemäße oder unzureichende Wartung von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, chemische Einflüsse oder Überspannungen zurückzuführen sind. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung.
- Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
- Rücktritt vom Vertrag
- Der Käufer hat das Recht den Auftrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und Übermittlung derselbigen an den Käufer.
- Eine kostenfreie Stornierung nach Produktionsbeginn ist ausgeschlossen. Verlangt der Käufer ein Storno nach Produktionsbeginn, so sind wir dazu berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder 25% der Auftragsgesamtsumme in Rechnung zu stellen (Reugeld).
- Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von bis zu 20 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.
- Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin-, Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind.
- Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 25% der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattvereinbarung unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückrechnung ursprünglich gewährter Rabatte.
- Datenverarbeitung
- Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekanntzugeben. Anderenfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekanntgegebene oder sonst bekannt gewordene Adresse abgesandt worden sind.
- Der Kunde stimmt der Datenverarbeitung von Anschrift und für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten zum Zweck der betriebsinternen Verwendung im Sinne des § 22. Datenschutzgesetz zu.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
- Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrage ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Neulengbach, zur Anwendung kommt das österreichische Recht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich; die Geltung des UN-Kaufrechts wird hiermit ausgeschlossen.
- Sowohl für Lieferung als auch für Zahlung gilt als Erfüllungsort A-3041 Siegersdorf.
- Schlussbestimmungen
- Diese Bedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle zukünftigen mit dem Kunden getätigten Geschäfte, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
- Wenn gegen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen kein Einwand erfolgt ist, gelten unsere Bedingungen ausdrücklich von Ihnen als anerkannt.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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